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1305. Januar 2. Bei Kamenz.

IV non. Jan.

Heinrich, Bischof von Breslau, bestätigt, dass die zwischen dem Bisthum und dem Abte Otto vom Kloster Kamenz streitig gewesenen Zehnten von Wynzmiriz (Winzenberg Kr. Grottkau, welche in Vierdungen entrichtet zu werden pflegten, durch den Spruch der bestellten Schiedsrichter, nämlich des Dompropstes Jakob und des Domscholastikus Walter der (dem Kloster Kamenz gehörigen) Kirche von Mychalow (Michelau) zugesprochen worden sind.

Z.: Mag. Ja(kob) Propst, Walt(er) Scholast., die Breslauer Domherren, Grabissius Propst v. Lebus, Friczco Archidiakon v. Glogau, Walter v. Böhmen, ferner Mag. Arnold bischöfl. Hofrichter und die bischöfl. Kapläne Ulmann und Cristan.


Aus dem Or. mit dem älteren S. des Bischofs, mit rother Oberfläche, an einem Pergamentstreifen hängend, Bresl. Staatsarch. Kamenz 66, abgedr. bei Pfotenhauer im Cod. dipl. Siles. X. 59. Gegenüber einein naheliegenden, bereits von Wattenbach ausgesprochenen Zweifel an der Echtheit des Siegels, bei dem eine rothe oben aufliegende Wachsschicht bedruckt ist und der Schrift, welche mehr auf die zweite Hälfte des XIV. Jahrh. hinzuweisen scheint, möge nur bemerkt werden, dass die Urk. v. 31. März d. J. unzweifelhaft von derselben Hand geschrieben ist. Merkwürdiger Weise scheint die Notiz auf der Rückseite Dni Heinrici ep. Wrat. de obtencione decime in Winchmericz eher zu dem J. 1305 zu passen als die Urk. selbst. Vgl. C. d. Sil. XIV. F. 9.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.